Bedingungen zur Terminstornierung
Diese Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert ist. Der Patient ist daher verpflichtet, Termine pünktlich einzuhalten oder spätestens 3 Werktage vorher abzusagen. Unentschuldigt oder nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit 50 € in Rechnung gestellt. Diese Regelung ist unabhängig von den Gründen für das Versäumnis.(Rechtsgrundlage des Ausfallhonorar/ Bereitstellungshonorar ist §615 BGB.)